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Rechtliches

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Aktion «Jeden Monat eine Automatisierung verschenkt» der CONCAPE GmbH (einclick.ch): wer teilnehmen kann, wie Anmeldung, Nominierung und Abstimmung ablaufen, wie Missbrauch automatisch verhindert wird, was die Gewinnerin erhält und wie die Lösungen als Open Source veröffentlicht werden.

1. Veranstalterin

Veranstalterin der Aktion «Jeden Monat eine Automatisierung verschenkt» (nachfolgend «Aktion») ist die CONCAPE GmbH, Betreiberin von einclick.ch (nachfolgend «einclick»). Die Kontaktangaben finden sich im Impressum.

2. Gegenstand der Aktion

Jeden Monat analysiert einclick für eine Schweizer Organisation kostenlos deren Abläufe und automatisiert oder digitalisiert den Ablauf, der am meisten Zeit zurückgibt, zum Beispiel Anmeldungen und Terminbuchungen, Mitgliederverwaltung und Rechnungen oder wiederkehrende E-Mails und Dokumente. Die Organisation muss bei der Anmeldung nicht wissen, welcher Ablauf das ist.

Die umgesetzte Lösung veröffentlicht einclick anschliessend als Open Source, damit andere Organisationen mit dem gleichen Problem sie nutzen können. Die Einzelheiten regelt Ziffer 9.

Die Gewinnerin wird durch eine öffentliche Abstimmung bestimmt. Der Ablauf ist in Ziffer 5 beschrieben.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz in der Schweiz.

  • Es handelt sich um eine Gemeinde, einen Verein, eine Stiftung, eine Kita, eine Schule, eine Praxis, einen Sozial- oder Gesundheitsbetrieb oder einen Kleinbetrieb mit höchstens 5 Mitarbeitenden.

  • Die Organisation verfügt über eine erreichbare Kontaktperson mit einer gültigen E-Mail-Adresse.

Nicht teilnahmeberechtigt sind politische Parteien, Organisationen, die gegen geltendes Recht verstossen oder zu Hass und Diskriminierung aufrufen, sowie Mitarbeitende und Angehörige der CONCAPE GmbH und deren Organisationen.

Jede Organisation kann nur einmal gleichzeitig teilnehmen. Ist sie bereits angemeldet oder nominiert, wird eine weitere Anmeldung abgewiesen.

4. Anmeldung und Nominierung

Eine Organisation kann sich selbst anmelden oder von Dritten nominiert werden.

Für die Teilnahme sind folgende Angaben nötig: Name der Organisation, Strasse und Nummer, Postleitzahl und Ort, Art der Organisation, die Bereiche, in denen im Alltag viel Zeit verloren geht, oder der Hinweis, dass die Organisation das noch nicht weiss, ein kurzer Satz zur Tätigkeit der Organisation sowie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer einer Ansprechperson. Webseite und Logo sind freiwillig.

Eigene Anmeldung: Die Ansprechperson der Organisation füllt das Formular auf einclick.ch aus und bestätigt die angegebene E-Mail-Adresse mit dem zugestellten 6-stelligen Code. Erst nach der Bestätigung erscheint die Organisation im Ranking.

Nominierung: Wer eine Organisation nominiert, gibt die Angaben zur Organisation, eine Ansprechperson der Organisation mit E-Mail-Adresse sowie den eigenen Namen und die eigene E-Mail-Adresse an. Die Ansprechperson erhält eine E-Mail mit einem persönlichen Link. Die Nominierung gilt erst, wenn die Ansprechperson die Angaben geprüft, fehlende Angaben ergänzt und die Nominierung angenommen hat. Erst dann erscheint die Organisation im Ranking. Mit der Annahme bestätigt die Ansprechperson, dass sie für die Organisation zusagen darf. Lehnt die Organisation ab oder nimmt sie die Nominierung nicht innerhalb von 30 Tagen an, werden die Angaben gelöscht. Die nominierende Person wird über Annahme oder Ablehnung informiert.

Jede Organisation kann ihre Teilnahme jederzeit per E-Mail an aktion@einclick.ch zurückziehen. Der Eintrag wird dann entfernt.

Anmeldungen und Nominierungen für die Runde eines Monats sind bis zum 15. Tag dieses Monats, 23:59 Uhr (Schweizer Zeit), möglich. Massgebend ist bei Anmeldungen der Zeitpunkt der Bestätigung mit dem Code, bei Nominierungen der Zeitpunkt der Annahme durch die Organisation. Spätere Anmeldungen nehmen an der Runde des Folgemonats teil.

Mit der Anmeldung oder Nominierung bestätigt die anmeldende Person, dass die Angaben wahrheitsgemäss sind und dass sie berechtigt ist, die Organisation anzumelden beziehungsweise dass die Nominierung in gutem Glauben erfolgt.

5. Ablauf und Abstimmung

Eine Runde ist nach dem Monat benannt, in dem die Gewinnerin feststeht. Sie beginnt am 26. Tag des Vormonats und endet am 25. Tag des Monats. Die erste Runde ist November 2026; sie beginnt mit der Veröffentlichung der Aktion.

  • Bis zum 15. Tag des Monats, 23:59 Uhr (Schweizer Zeit): Anmeldung und Nominierung für die Runde dieses Monats.

  • Ab der Bestätigung der Anmeldung beziehungsweise der Annahme der Nominierung bis zum 25. Tag des Monats, 23:59 Uhr: Abstimmung. Jede bestätigte Organisation erscheint sofort im Ranking auf einclick.ch und kann ab diesem Zeitpunkt Stimmen erhalten. Organisationen, die sich früher anmelden, haben entsprechend mehr Zeit, Stimmen zu sammeln.

  • Anmeldungen nach dem 15. Tag: Sie nehmen an der Runde des Folgemonats teil. Für sie kann ab dem 26. Tag des laufenden Monats abgestimmt werden.

  • 26. Tag des Monats: einclick ermittelt die Gewinnerin. Sind noch markierte Stimmen offen, siehe Ziffer 7, wird zuerst deren Prüfung abgeschlossen. Danach wird die Gewinnerin per E-Mail informiert und auf einclick.ch bekannt gegeben.

  • Folgemonat: Umsetzung des Projekts.

Im Ranking werden Name, Art und Ort der Organisation, der kurze Satz zur Tätigkeit, die Anzahl gültiger Stimmen sowie Webseite und Logo, falls angegeben, öffentlich angezeigt. Adresse und Kontaktangaben werden nicht veröffentlicht.

Es gewinnt die Organisation mit den meisten gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gewinnt die Organisation, deren Anmeldung zuerst bestätigt wurde.

Organisationen, die nicht gewinnen, nehmen automatisch an den nächsten zwei Runden teil, sofern sie ihre Teilnahme nicht zurückziehen. Der Stimmenstand wird zu Beginn jeder Runde auf null gesetzt.

6. Stimmabgabe

Abstimmen kann jede natürliche Person mit einer gültigen E-Mail-Adresse. Eine Stimme gilt erst, wenn sie mit dem zugestellten 6-stelligen Code bestätigt wurde. Der Code ist 30 Minuten gültig.

Pro Person und Runde ist eine Stimme zulässig. Eine bestätigte Stimme kann nicht mehr geändert werden. Eine noch nicht bestätigte Stimme kann durch eine neue Stimmabgabe ersetzt werden.

Die Stimmabgabe ist freiwillig und kostenlos. Es ist nicht erlaubt, Stimmen zu kaufen, zu tauschen oder mit Gegenleistungen zu belohnen. Das Werben um Stimmen im eigenen Umfeld, zum Beispiel über Social Media oder Newsletter, ist erlaubt und erwünscht.

7. Automatischer Kontrollmechanismus

Um die Abstimmung fair zu halten, prüft einclick Anmeldungen und Stimmen automatisch. Insbesondere:

  • E-Mail-Adressen müssen mit einem Code bestätigt werden. Nur bestätigte Stimmen zählen.

  • Pro Runde zählt pro E-Mail-Adresse eine Stimme. Schreibweisen derselben Adresse, zum Beispiel mit Punkten oder Zusätzen nach einem Pluszeichen, werden als dieselbe Adresse behandelt.

  • Wegwerf-Adressen und E-Mail-Domains ohne gültigen Mailserver werden abgewiesen.

  • Die Anzahl Anfragen pro Internetanschluss und Zeitraum ist begrenzt.

  • Automatisierte Eingaben (Bots) werden erkannt und verworfen.

  • Auffällige Muster, zum Beispiel viele Stimmen in kurzer Zeit von derselben Herkunft, werden markiert und manuell geprüft. Markierte Stimmen zählen bis zum Abschluss der Prüfung nicht.

einclick behält sich vor, Stimmen, die gegen diese Bedingungen verstossen, zu streichen und Organisationen, die nachweislich manipulieren oder manipulieren lassen, von der laufenden und von künftigen Runden auszuschliessen. Der Entscheid wird der betroffenen Organisation mitgeteilt. Eine Begründung im Detail wird nicht geschuldet, soweit sie die Wirksamkeit des Kontrollmechanismus beeinträchtigen würde.

8. Umfang der Leistung

Die Gewinnerin erhält ein Gespräch über ihre Abläufe, die gemeinsame Auswahl des Ablaufs mit dem grössten Nutzen und dessen Umsetzung durch einclick im Umfang von bis zu drei Arbeitstagen (24 Stunden). Dabei gilt:

  • Der Prozess muss mit üblichen Werkzeugen innerhalb des Umfangs umsetzbar sein. Ist der gewünschte Prozess grösser, einigen sich die Parteien auf einen sinnvollen Teil.

  • Allfällige Lizenz- und Betriebskosten von Drittanbietern (zum Beispiel Software-Abonnemente) trägt die Organisation. einclick weist vor der Umsetzung darauf hin und bevorzugt kostenlose oder bereits vorhandene Werkzeuge.

  • Die Organisation stellt eine Ansprechperson, die während der Umsetzung erreichbar ist und Zugang zu den nötigen Systemen hat.

  • Nach der Übergabe unterstützt einclick die Organisation während 30 Tagen bei Fragen zur umgesetzten Lösung. Weitergehende Betreuung, Erweiterungen oder Wartung sind nicht Teil der Aktion.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Leistung ist ausgeschlossen. Die Leistung ist nicht übertragbar. Kommt innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe keine Zusammenarbeit zustande, weil die Gewinnerin nicht erreichbar ist oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, geht die Leistung an die nächstplatzierte Organisation.

9. Veröffentlichung und Open Source

Jede umgesetzte Lösung veröffentlicht einclick als Open Source unter der MIT-Lizenz. So können andere Organisationen sie kostenlos nutzen und anpassen. Veröffentlicht werden insbesondere Abläufe, Vorlagen, Konfigurationen, Code und eine Anleitung.

Nicht veröffentlicht werden Daten der Organisation, Zugangsdaten, Personendaten von Mitgliedern, Klientinnen oder Patienten sowie Geschäftsgeheimnisse. Bestandteile von Drittanbietern bleiben unter deren eigenen Bedingungen. Die Organisation kann die Lösung uneingeschränkt weiter nutzen. Mit der Teilnahme ist sie einverstanden, dass die für sie erstellte Lösung in dieser Form veröffentlicht wird.

Zusätzlich stellt einclick die Projekte auf einclick.ch und in den eigenen Kanälen als Fallbeispiel vor. Dabei werden der Name der Organisation, das erkannte Problem, der automatisierte Ablauf und das Vorgehen genannt. Die Organisation gibt die Texte vor der Veröffentlichung frei. Auf Wunsch werden Fallbeispiel und veröffentlichte Lösung ohne den Namen der Organisation veröffentlicht.

Ein hochgeladenes Logo darf einclick im Rahmen der Aktion anzeigen, insbesondere im Ranking, bei den bisherigen Gewinnerinnen und im Fallbeispiel.

10. Datenschutz

Verantwortlich für die Bearbeitung der Personendaten ist die CONCAPE GmbH. einclick bearbeitet die im Rahmen der Aktion erhobenen Daten (Angaben zur Organisation einschliesslich Adresse, Webseite und Logo, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Ansprechperson, Name und E-Mail-Adresse von nominierenden Personen, E-Mail-Adressen von Abstimmenden, technische Daten wie pseudonymisierte Kennwerte von IP-Adresse und Browser) ausschliesslich zur Durchführung der Aktion, zur Verhinderung von Missbrauch und zur Kontaktaufnahme mit der Gewinnerin.

Für den technischen Betrieb der Aktion, die Datenbank, den Schutz vor automatisierten Eingaben und den Versand der E-Mails setzt einclick die Cloudflare, Inc. als Auftragsbearbeiterin ein. Die Datenbank der Aktion liegt in der Europäischen Union. Beim Versand von E-Mails und bei der Prüfung auf automatisierte Eingaben können Daten auch in anderen Ländern bearbeitet werden, insbesondere in den USA. Cloudflare ist nach eigenen Angaben unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert, für das der Bundesrat ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt hat.

E-Mail-Adressen von Abstimmenden werden nicht für Werbung verwendet und nur für den Versand des Codes an Cloudflare weitergegeben. Für die übrigen Daten gelten folgende Fristen:

  • Adressen von Abstimmenden im Klartext: höchstens 24 Stunden. Für die Kontrolle «eine Stimme pro Person» bleibt ein pseudonymisierter Kennwert, der spätestens 90 Tage nach Abschluss der jeweiligen Runde gelöscht wird.

  • Nominierte Organisationen: Lehnen sie ab, werden ihre Angaben sofort gelöscht. Nehmen sie nicht innerhalb von 30 Tagen an, werden die Angaben danach gelöscht.

  • Nominierende Personen: Name und E-Mail-Adresse werden nach Abschluss der Runde gelöscht, für die die nominierte Organisation angemeldet ist.

  • Teilnehmende Organisationen, die nicht gewinnen: Ihre Angaben werden spätestens drei Monate nach ihrer letzten Runde gelöscht. Bis dahin bleiben sie für ein allfälliges Nachrücken nach Ziffer 8 gespeichert.

  • Gewinnerinnen: Ihre Angaben werden für die Dauer der Zusammenarbeit und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.

Betroffene Personen können Auskunft über ihre Daten verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung. Anfragen gehen an aktion@einclick.ch. Wird die Löschung der Angaben einer Organisation verlangt, endet deren Teilnahme.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von einclick.ch.

11. Haftung und Vorbehalt

einclick haftet im Rahmen der Aktion nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Technische Störungen, Unterbrüche der Website oder Verzögerungen bei der Zustellung von E-Mails begründen keine Ansprüche.

einclick kann die Aktion jederzeit anpassen, aussetzen oder beenden, insbesondere bei Missbrauch, bei technischen Problemen oder wenn in einer Runde keine teilnahmeberechtigte Organisation im Ranking steht. Bereits bekannt gegebene Gewinnerinnen erhalten die zugesagte Leistung.

Änderungen dieser Bedingungen werden auf einclick.ch veröffentlicht und gelten für alle folgenden Runden.

12. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Abstimmung wird keine Korrespondenz geführt.

13. Kontakt

Fragen zur Aktion, Rückzug einer Teilnahme und Meldungen zu Missbrauch: aktion@einclick.ch. Die vollständigen Kontaktangaben der Veranstalterin stehen im Impressum.